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Killer-Herrmann

Killer-Herrmann

Ich fordere hiermit Joachim Herrmann (CSU), derzeit Innenminister in Bayern, zum sofortigen Rücktritt von allen öffentlichen Ämtern auf und erwarte umgehend eine umfassende Entschuldigung bei der Öffentlichkeit für seine haltlose, gefährliche und diffamierende Hetzkampagne gegen Computerspiele. Grund hierfür ist eine Pressemitteilung des Herrn Herrmann vom 31.03.2009: (http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2009/127.php)

„Ich fordere die Computerspielbranche auf, den schönen Worten endlich Taten folgen zu lassen und auf Herstellung und Vertrieb von Killerspielen in Deutschland freiwillig zu verzichten. Killerspiele gehören bislang zu den intensiv beworbenen Hauptumsatzträgern der Branche. Mit derartiger Tötungstrainingssoftware, die zum Beispiel von der US-Army zur Vorbereitung von Soldaten auf Kampfeinsätze verwendet wird, dürfen in Deutschland keine Geschäfte mehr gemacht werden.“ Für Herrmann ist es wissenschaftlich klar erwiesen, dass der andauernde Konsum derartiger Spiele, in denen Gewalt und Brutalität anders als bei Filmen aktiv ausgeübt und gesteuert wird, die Gewaltbereitschaft fördert und die Fähigkeit, Mitleid zu empfinden, verkümmern lässt. „Damit sind derartige Spiele eine der Ursachen für die erschreckende Jugendgewalt und auch für Amokläufe, in den Szenen aus Killerspielen in die Realität übertragen werden.“ Mit großer Sorge sieht Innenminister Herrmann auch die Suchtgefahr, die von derartigen Spielen ausgeht. „Immer mehr Kinder und Jugendliche versinken täglich stundenlang in dieser virtuellen Gewaltwelt. Für Schule und Ausbildung haben sie keine Zeit mehr und drohen, so für unsere Gesellschaft verloren zu gehen. Leider haben viele Eltern überhaupt keine Vorstellungen davon, welchen dauerhaften Schaden ihre Kinder hier nehmen.“ Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt.

(Text wörtlich, Hervorhebungen eingefügt). Abgesehen von meiner Sprachlosigkeit ob dieser wirklich beispiellos dreisten Verleumdung muss ich hier leider Herrn Herrmann fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat! Erstens, Herr Herrmann, woher nehmen sie die bahnbrechende und sicherlich wissenschaftlich, politisch und kulturell nicht ganz unerhebliche Erkenntnis eines wissenschaftlichen Beweises für einen Zusammenhang zwischen den, von Ihnen unflätiger und unprofessionellerweise so genannten „Killerspielen“ auf der einen Seite und Amokläufen auf der anderen? Haben sie sich vielleicht mal die Mühe gemacht, die Zahl der Counter-Strike, der Unreal, der Doom, der Call of Duty, der Team Fortress, der Battlefield… etc. etc. Spieler mit der Anzahl der Amokläufer zu vergleichen? Erkennen sie allein in dieser Gegenüberstellung ganz unabhängig von irgendeiner Messungenauigkeit noch irgendeinen auch nur annähernd kausalen Zusammenhang? Zweitens, Herr Herrmann, fasse ich Ihren Satz auf, in dem sie sagen, dass viele Eltern ‚überhaupt keine Vorstellung‘ haben. Mit ihren Beleidigungen und Beschuldigungen entlarven Sie sich bedauerlicherweise selbst als ‚ohne jegliche Vorstellung‘. Es ist richtig, dass es suchtgefährdete Jugendliche gibt. Dies gilt allerdings nicht allein für die von Ihnen so genannten Killerspiele, sondern alle Spiele, die zeitintensiv sind. So gesehen birgt ein kurzweiliges Vergnügen mit ein paar Runden Counter-Strike deutlich weniger Suchtgefahr als beispielsweise ein sehr aufwendiges Online-Rollenspiel. Ihr Zusammenhang ist demnach erneut völlig aus der Luft gegriffen und schlichtweg nicht haltbar. Drittens, Herr Herrmann, ist Ihre wirklich unglaubliche Mutmaßung, von Ihnen sogenannte Killerspiele ‚widersprächen den Werten unserer Gesellschaft‘ grenzwertig und wird mit Ihrem Zusatz, man müsse diese auf eine Stufe stellen mit Drogen und Kinderpornographie in erheblichem Maße strafbar. Sie diffamieren mit Ihren Äußerungen völlig grund- und haltlos sowie mit absolut nicht zutreffenden und darüberhinaus nicht belegbaren, unverschämten Behauptungen öffentlich eine ganze Bevölkerungsschicht. Ich führe hier zwei Paragraphen des Strafgesetzbuches auf, von denen ich mir wünsche, dass sie in der nächsten Zukunft vor diesem Hintergrund Ihre groben Beleidigungen neu bewerten müssen.

§ 130 Volksverhetzung

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html)

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html)

Willkommen in der Wirklichkeit, Herr Herrmann, von denen die von Ihnen so genannten Killerspiele angeblich so weit entfernt sind. Denn Sie sind es, der scheinbar jeglichen Sinn für Wirklichkeit gänzlich verloren hat. Und daher erneuere ich meine Aufforderung, mit sofortiger Wirkung alle öffentlichen Ämter niederzulegen und sich bei der gesamten Bevölkerung für Ihre böswillige Täuschungsversuche zu entschuldigen.

*UPDATE* Achja, und zum Thema Immunität der Politbande – bitte sehr:

§ 36 Parlamentarische Äußerungen

Mitglieder des Bundestages, der Bundesversammlung oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft oder in einem ihrer Ausschüsse getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__36.html

*UPDATE 2* Und ganz zum Schluss dann der beste Kommentar, den ich zu diesem Thema gefunden hab (gefunden bei allvatar.com bei der entsprechenden Newsmeldung): „Lol, ist der dumm.“

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